Klar geregelt sind im Musterheimvertrag u.a.:
- Unterbringung des/der Heimbewohners/in (Wohnung, Einzelzimmer, Mehrbettzimmer) Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen, Garten, Aufzug ...
- wie viele (und welche davon warme) Mahlzeiten pro Tag verabreicht werden
- welche Grundleistungen das Heim erbringt (z.B. waschen, bügeln...)
- ärztliche Betreuung und Pflegeleistungen des Heims
- zusätzliche Hilfestellung (z.B. Gehhilfe, Hilfe bei der Aufnahme von Nahrung)
- Höhe des monatlichen Entgelts für alle diese Leistungen
- Rückerstattung des Entgeltes bei Abwesenheit vom Heim
Kündigungsgründe
- Rechte der Heimbewohner/innen u.a. zur Mitbestimmung und Nennung einer Vertrauensperson
- Kaution und sonstige Sicherheitsleistungen
- klare Regelung über den Umgang mit den ins Heim eingebrachten Wertgegenständen im Falle des Ablebens des Heimbewohners.
Der Musterheimvertrag bezweckt vor allem, bei den Heimbewohner/ innen und ihren Angehörigen ein Bewusstsein zu schaffen, dass sie Anspruch auf eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Heimträger haben und notfalls auch im Klagsweg ihre Rechte geltend machen können.
Den Musterheimvertrag sowie eine Anleitung zur Verwendung des Musterheimvertrages können Sie hier downloaden:
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