Aufgrund geplanter baulicher Änderungen ist derzeit keine Aufnahme möglich. Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 313 99 DW 222 oder 223 (werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr).
Das Haus wurde mit finanzieller Unterstützung der Stadt Wien erbaut und im Jahre 1978 eröffnet. Das Gebäude ist in zwei halbmondförmige Wohntrakte gegliedert - Erdgeschoß, drei Obergeschoße und der eingeschoßige Gemeinschaftstrakt als Abschluss zur Rosenhügelstraße. Es ergeben sich zwei ruhige, windgeschützte, nach Süden hin geöffnete Innenhöfe. Im Bereich der Eingangshalle befindet sich die Rezeption. Sechs Stiegenhäuser und vier Aufzüge erschließen das Haus. In den Wohngeschoßen befinden sich 218 Einpersonen-, 26 Zweipersonen-Appartements und zwei Probewohnungen.
Auf der Anhöhe des Rosenhügels, in herrlicher, parkartiger Landschaft, wurde das Haus Rosenberg errichtet. Das über 30.000 m² große Grundstück ist zum Teil bewaldet. Zu erreichen mit den Autobuslinien 56B und 58B (Pensionisten-Wohnhaus Rosenberg).
Michael Skarke
Direktor
Appartements & Infrastruktur
Ein Einpersonen-Appartement umfasst ca. 34 m², ein Zweipersonen-Appartement umfasst ca. 47 m².
Jedes Appartement besteht aus:
einem Vorraum mit Garderobe, eingebautem Schrank, wahlweise Mikrowelle oder Speisewärmplatte, teilweise mit Kühlschrank oder Kühlfach im Stockwerk
einem Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WC
einem Wohn-Schlafraum (Zweipersonen-Appartements haben einen separaten Schlafraum)
Vorraum und Badezimmer sind bei beiden Wohnungstypen komplett ausgestattet. Wohn- und Schlafbereich werden nach dem persönlichen Geschmack der BewohnerInnen mit eigenen Möbeln eingerichtet.
Alle Appartements verfügen über einen Telefon- und SAT-TV-Anschluss - ein eigener Internet-Anschluss ist möglich.
Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen schaffen vielfältige Möglichkeiten der Begegnung, der gemeinsamen oder individuellen Freizeitgestaltung der BewohnerInnen.
Gemeinschaftsräume und Freizeiteinrichtungen:
eine große Eingangshalle mit Rezeption
ein großer Saal mit Bühne
ein kleiner Saal
ein Medien- und Musikraum
eine Bibliothek
ein Werk- und Hobbyraum
eine Internet-Station
ein Klubcafé mit Terrasse
Folgende Fitness-Einrichtungen stehen den BewohnerInnen zur Verfügung:
Schwingkegelanlage
Gymnastikraum mit Geräten
Tischtennis
Billard
Solarium
Outdoor- und Indoor-Minigolf
Eigene Bereiche gibt es auch für:
Waschküche (auch Wäscheservice gegen Entgelt)
Friseur & Fußpflege
Ärztin/Arzt
Greißler
Sozialberatung
Ergotherapie
Psychologische Beratung
Animation
Direktion
Autoabstellplätze nach Verfügbarkeit
Im Haus Rosenberg wird täglich frisch gekocht!
Rund 24.600 m² umfassen die Freiflächen. Vom Wohnhaus aus führen weitläufige Wanderwege, die teilweise in einem Wald verlaufen, durch die gepflegte Gartenlandschaft. Der Garten bietet Möglichkeiten für ausgedehnte Spaziergänge, Minigolfspiel und viele Sitzgelegenheiten zum Erholen.
Stationärer Pflegebereich
Im Bereich für stationäre Pflege steht Kranken und Betreuungsbedürftigen rund um die Uhr qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung. Zu bestimmten Zeiten ist auch eine Ärztin/ein Arzt für die medizinische Versorgung anwesend.
Der stationäre Bereich bietet Zweibettzimmer, die über eine Waschgelegenheit und ein WC verfügen sowie je Pflegebett mit einem Nachtkästchen und einem Kasten mit verschließbarem Fach/einem verschließbaren Kasten ausgestattet sind. Zwei Aufenthaltsräume mit TV-Geräten und Wintergarten sowie eine Terrasse bieten Raum für Geselligkeit. Auch Nebenräume, wie Behandlungszimmer und Bad mit Hebelift, stehen zur Verfügung.
Betreuungszentrum Rosenberg
In dieser Station werden BewohnerInnen mit dementiellen Erkrankungen besonders umfassend betreut.
Welche Voraussetzungen sind für den Einzug zu erfüllen?
Am Tag der Aufnahme müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung*
Vollendetes 60. Lebensjahr – ausgenommen Personen, die aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit laufend Leistungen eines Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers beziehen*
Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens zwei Jahren oder während eines zusammenhängenden Zeitraumes von vierzig Jahren*
Pensionistenstatus*
abgeklärter Gesundheitszustand, der im Hinblick auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung einen Aufenthalt im Pensionisten-Wohnhaus zulässt
(*Diese Voraussetzungen müssen bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften nur von einer Person erfüllt werden.)