Das Haus wurde mit finanzieller Unterstützung der Stadt Wien erbaut und im Jahre 1966 eröffnet. Das Hauptgebäude besteht aus einem fünfgeschoßigen, in der Mitte einmal abgestuften Wohntrakt, der parallel zur Dr.-Schober-Straße liegt. Im Zuge des Erweiterungsbaues wurden drei fünfgeschoßige Wohntrakte, der Zubau mit Gemeinschaftsräumen und dem stationären Pflege-bereich und neben dem Haupteingang der Veranstaltungssaal mit der darunterliegenden Großküche geschaffen. Im Bereich der Eingangshalle befindet sich die Rezeption. Zwei Stiegenhäuser und fünf Aufzüge erschließen das Haus. In den Wohngeschoßen befinden sich 185 Einpersonen-, 15 Zweipersonen-Appartements sowie zwei Probewohnungen.
Nahe dem Lainzer Tiergarten im 13. Wiener Gemeindebezirk liegt im Bereich der Hermesstraße das Haus Föhrenhof. Zu erreichen mit den Autobuslinien 56B und 156B (Pensionisten-Wohnhaus Föhrenhof) sowie 60B (Dr.-Schober-Straße).
Heinz Stieb
Direktor
Appartements & Infrastruktur
Ein Einpersonen-Appartement umfasst ca. 30 m² (inkl. Balkon), ein Zweipersonen-Appartement umfasst ca. 45 m² (inkl. Balkon).
Jedes Appartement besteht aus:
einem Vorraum mit Garderobe, eingebautem Schrank, Kühlfach im Stockwerk, wahlweise Speisewärmplatte oder Mikrowelle
einem Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WC
einem Wohnraum mit Schlafnische (Zweipersonen-Appartements haben einen Wohnraum mit Nische und einen separaten Schlafraum)
einem Balkon
Vorraum und Badezimmer sind bei beiden Wohnungstypen komplett ausgestattet. Wohn- und Schlafbereich werden nach dem persönlichen Geschmack der BewohnerInnen mit eigenen Möbeln eingerichtet. Alle Appartements verfügen über einen Telefon- und Telekabelanschluss - ein eigener Internet-Anschluss ist möglich.
Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen schaffen vielfältige Möglichkeiten der Begegnung, der gemeinsamen oder individuellen Freizeitgestaltung der BewohnerInnen.
Gemeinschaftsräume und Freizeiteinrichtungen:
eine große Eingangshalle mit Rezeption
ein großer Saal mit Bühne
ein kleiner Saal
ein Hobbyraum
ein Ergotherapieraum
eine Bibliothek
ein Wintergarten in jeder Etage
zwei Internet-Stationen
eine Dachterrasse
Folgende Fitness-Einrichtung steht den BewohnerInnen zur Verfügung:
Gymnastikraum mit Geräten
Billard
Eigene Bereiche gibt es auch für:
Waschküche (auch Wäscheservice gegen Entgelt)
Münz-Wasch-Trockenautomaten
Friseur & Fußpflege
Ärztin/Arzt
Sozialberatung
Animation
Ergotherapie
Psychologische Beratung
Direktion
Autoabstellplätze nach Verfügbarkeit
Im Haus Föhrenhof wird täglich frisch gekocht!
Eine rund 6.900 m² große, parkähnlich gestaltete Grünfläche mit zahlreichen Ruheplätzen umgibt das Haus. Der große Dachgarten über dem stationären Pflegebereich bietet überdies einen schönen Rundblick über das südliche Wien.
Stationärer Pflegebereich
Im Bereich für stationäre Pflege steht Kranken und Betreuungsbedürftigen rund um die Uhr qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung. Zu bestimmten Zeiten ist auch eine Ärztin/ein Arzt für die medizinische Versorgung anwesend.
Der stationäre Bereich bietet Ein-, Zwei- und Dreibettzimmer, die über eine Waschgelegenheit und ein WC bzw. über eine Waschgelegenheit im Pflegezimmer und ein WC im nahen Gangbereich verfügen sowie je Pflegebett mit einem Nachtkästchen und einem Kasten mit verschließbarem Fach/einem verschließbaren Kasten ausgestattet sind. Ein Aufenthaltsraum mit TV-Gerät und eine große Terrasse bieten Raum für Geselligkeit. Auch Nebenräume, wie Behandlungszimmer und Bad mit Hebelift, stehen zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen sind für den Einzug zu erfüllen?
Am Tag der Aufnahme müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung*
Vollendetes 60. Lebensjahr – ausgenommen Personen, die aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit laufend Leistungen eines Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers beziehen*
Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens zwei Jahren oder während eines zusammenhängenden Zeitraumes von vierzig Jahren*
Pensionistenstatus*
abgeklärter Gesundheitszustand, der im Hinblick auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung einen Aufenthalt im Pensionisten-Wohnhaus zulässt
(*Diese Voraussetzungen müssen bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften nur von einer Person erfüllt werden.)